Voraussetzungen für eine Mietminderung
Schimmelpilz im Bad, Ausfall der Heizung, feuchte Flecken an der Decke? Es gibt viele Gründe für eine Mietkürzung, also die Einbehaltung eines Teils der Miete durch den Mieter. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Vermieter den Mangel verschuldet hat.
So kann zum Beispiel auch der Lärm von der nahen Baustelle den Mieter berechtigen, die Miete zu mindern. Zu den Voraussetzungen für eine Mietminderung gehört es auch, dass der Mangel von einigem Gewicht ist. Er muss erheblich sein. Nicht jede Lappalie berechtigt zur Mietkürzung.
Folgende Dokumente sind für Sie interessant:
Individuelle Dokumente
Mustervorlagen
Aufforderung Mängelbeseitigung
Verlangen nach Kostenvorschuss für Mängelbeseitigung
Vertragsassistenten
Mietvertrag (Garage/Stellplatz)
Untermietvertrag (ganze Wohnung)
Muster
Schadensersatzverlangen des Mieters
Auskunftsbegehren des Mieters, Zeitmietvertrag
Widerspruch gegen Vermieterkündigung
Mängelbeseitigung durch den Mieter, Erstattungsverlangen
Glossar
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