Auftragsverarbeitung (DSGVO)
Ihr Assistent für eine datenschutzrechtliche Auftragsverarbeitung hilft Ihnen mit einfachen und erläuterten Fragen, alle wichtigen Details in einer rechtssicheren Vorlage festzulegen.
Sobald Dritte damit beauftragt werden, personenbezogene Daten zu verarbeiten (z. B. Buchhaltung, Lohnabrechnung) ist an eine schriftliche Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung zu denken. Dies gilt für Online-Shops etwa auch dann, wenn die Webseite auf Basis eines Content-Management-Systems (CMS) bei einem Webhosting-Anbieter betrieben wird oder die Dienste eines Zahlungsdienstleisters genutzt werden.
Was ist darin enthalten?
- Rechte des Auftraggebers
- Pflichten des Auftraggebers
- Pflichten des Auftragsnehmers
- Subunternehmer
- Datenschutzbeauftragter
In der Regel wird die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung vom Auftragnehmer gestellt. Wenn Sie einen Dienstleister beauftragen wollen, sollten Sie diesen vorab fragen, ob er ein entsprechendes Muster vorhält.