Sorgerechtsübertragung während einer Urlaubsreise
Mit dieser Vollmacht können die gemeinsam sorgeberechtigten Eltern ihre Entscheidungsbefugnis auf den anderen Elternteil übertragen, wenn die gemeinsamen Kinder mit nur einem Elterteil verreisen.
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Ausführliche rechtliche Erläuterungen
Haben Eltern das gemeinsame Sorgerecht, kommt es im Alltag oft zu Situationen, in denen der Sorgeberechtigte an der Ausübung der elterlichen Sorge gehindert ist. Gerade bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern, kommt es vor, dass die gemeinsamen Kinder im Rahmen des Umgangsrechts mit einem Elternteil die Ferien verbringen und getrennt vom anderen Elternteil verreisen.
Ist einer der sorgeberechtigten Eltern nicht anwesend, kann ein Elternteil nur dann einzeln Entscheidungen treffen, wenn diese eine Angelegenheit des täglichen Lebens betreffen, z. B Ernährungsfragen, gewöhnliche medizinische Versorgung, Freitzeitaktivitäten, Höhe des Taschengeldes und andere im Alltag häufig auftretende Fragen.
Bei Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind eine erheblich Bedeutung hat, müssen beide sorgeberechtigten Elternteile gemeinsam entscheiden. Zu solchen Angelegenheiten zählt z. B die Entscheidung über einen schwerwiegenden medizinischen Eingriff.
Die Vollmacht ist jederzeit frei widerruflich. Sie kann auch von den Eltern zeitlich und für bestimmte Handlungsbereiche beschränkt werden.
Die vollständige Erläuterung ist Bestandteil der Vorlage.
Was ist darin enthalten?
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