Welche Nebenkosten/Betriebskosten können umgelegt werden?
Die zulässigen Betriebskosten sind in der Betriebskostenverordnung genau geregelt. Neben den Nebenkosten für Heizung und Warmwasser sind das: Grundsteuer, Wasser, Abwasser, Fahrstuhl, Straßenreinigung und Müllabfuhr, Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung, Gartenpflege, Allgemeinstrom, Schornsteinreinigung, Hausversicherungen, Hausmeister, Gemeinschaftsantenne oder Kabelanschluss und Gemeinschaftswascheinrichtungen.
Sonstige Betriebskosten können nur umgelegt werden, wenn sie von der Rechtsprechung anerkannt (z. B. Kosten der Dachrinnenreinigung) und ausdrücklich im Mietvertrag aufgeführt sind.
Folgende Dokumente sind für Sie interessant:
Mustervorlagen
Anpassung der Betriebskostenvorauszahlung
Vertragsassistent
Untermietvertrag, ganze Wohnung
Untermietvertrag (Garage/Stellplatz)
Muster
Aufforderung zu Schönheitsreparaturen, laufend
Ankündigung der Teilleistung der Mietkaution
Pachtvertrag über eine Gaststätte
Zustimmungserklärung des Mieters zur Mieterhöhung
Ablehnung der vorzeitigen Entlassung aus dem Mietvertrag
Glossar
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