Ausführung der Schönheitsreparaturen
Grundsätzlich kann der Mieter alle Schönheitsreparaturen selbst vornehmen. Der Vermieter kann nicht verlangen, dass diese von einem Handwerker ausgeführt werden. Allerdings muss die Ausführung der Arbeiten fachgerecht und von mittlerer Art und Güte sein.
Der Vermieter braucht sich also nicht mit "Hobby-Qualität" zufrieden zu geben. So müssen beispielsweise die Decken und Wände streifenfrei und deckend gestrichen sein und kleinere Schäden beseitigt werden.
Vertragsassistent
Mietaufhebungsvertrag (Wohnung)
Mietvertrag (Garage/Stellplatz)
Muster
Betriebskostenabrechnung Einwendungen des Mieters
Kaufvertrag über Einrichtungen zwischen Vermieter und Mieter
Haushaltsnahe Leistungen, Aufforderung an Vermieter zum Nachweis
Glossar
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