Selbstbehalt - Mindestselbstbehalt beim Elternunterhalt
Der Elternunterhalt ist ein relativ schwach ausgeprägter Unterhaltsanspruch. Der Unterhaltspflichtige soll dabei nicht mehr als nötig in seiner individuellen Lebensstellung beeinträchtigt werden. Grundsätzlich ist das Kind zum Elternunterhalt verpflichtet, das mindestens über ein Jahreseinkommen von 100.000 Euro Brutto verfügt.
Liegt das Jahreseinkommen unter diesem Betrag, besteht keine Unterhaltspflicht, um ihm einen Mindestselbstbehalt zuzubilligen. Zum Einkommen zählen nicht nur das Arbeitseinkommen, sondern auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
Rechtsgrundlagen:
§§ 94 Zwölftes Sozialgesetzbuch (SGB XII)
§ 16 Viertes Sozialgesetzbuch (SGB IV)
Folgende Dokumente sind für Sie interessant:
Individuelle Dokumente
Mustervorlagen
Aktuelle Düsseldorfer Tabelle (Link auf externe Website)
Vertragsassistent
Vertrag nichteheliche Lebensgemeinschaft
Muster
Zahlung von Kindesunterhalt, Einkommen bekannt
Vertrag über nichteheliche Lebensgemeinschaft
Glossar
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