Betriebskosten Verteilerschlüssel
Der Vermieter legt fest, wie die Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden. Er kann abrechnen nach
- Wohnfläche
- Personenzahl
- Anzahl der Mietwohnungen
- Kubikmetern umbauten Raum
- Verbrauch oder
- dem Verhältnis der Leerraummieten.
Der Vermieter ist an den vertraglich vereinbarten Verteilerschlüssel gebunden. Er kann ihn nur ändern, wenn alle Mieter damit einverstanden sind. Andernfalls kann der Mieter die Nachzahlung aus der Nebenkostenabrechnung so lange verweigern, bis der Fehler korrigiert ist. Steht nichts im Mietvertrag, wird immer nach der Fläche abgerechnet.
Der Mieter zahlt dann anteilig im Verhältnis zur Quadratmeterzahl der Wohnung. Ausnahme: Es handelt sich um verbrauchsabhängige Betriebskosten (z. B. Wasserverbrauch, Heizungskosten), für die entsprechende Messgeräte vorhanden sind. Hier muss der Vermieter zumindest teilweise auch verbrauchsabhängig abrechnen.
Folgende Dokumente sind für Sie interessant:
Mustervorlagen
Anpassung der Betriebskostenvorauszahlung
Mehr zum Thema
Mietaufhebungsvertrag (Wohnung)
Mietvertrag (Garage/Stellplatz)
Muster
Vermieterkündigung, fristlos, Zahlungsverzug
Ankündigung von Modernisierungsarbeiten und einer Mieterhöhung
Pachtvertrag für eine Gaststätte
Glossar
Zurück zur Übersicht