Was ist bei der Heizkostenabrechnung zu beachten?
Die Heizkosten gehören zu den klassischen Betriebskosten. Die meisten Wohnhäuser werden über eine zentrale Heizungsanlage mit Wärme und meist auch mit Wasser versorgt. Diese Anlage muss regelmäßig gewartet, gereinigt und mit Brennstoffen versorgt werden.
Dafür ist der Vermieter zuständig. Die dabei entstehenden Kosten kann er jedoch auf die Mieter abwälzen. Für die Verteilung der Heizkosten muss der Vermieter nach der Heizkostenverordnung ab einem Haus mit wenigstens zwei Wohnungen beachten, dass mindestens die Hälfte, höchstens aber 70% der Heizkosten verbrauchsabhängig in der Heizkostenabrechnung abgerechnet werden.
Der restliche Teil kann nach der Fläche der beheizbaren Räume oder der Gesamtgrundfläche berechnet werden. Den Schlüssel für die Umlage legt der Vermieter fest.
Folgende Dokumente sind für Sie interessant:
Mustervorlagen
Anpassung der Betriebskostenvorauszahlung
Vertragsassistent
Mietaufhebungsvertrag (Wohnung)
Untermietvertrag (Garage/Stellplatz)
Muster
Haushaltsnahe Leistungen, Aufforderung an Vermieter zum Nachweis
Vermieterschreiben, kein Mietvertrag, Räumung
Betriebskostenvorauszahlung, Anpassung
Räumungsklage wegen Zalungsverzug und Zahlungsklage
Glossar
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