Unverschuldeter Mangel
Die Baustelle vor dem Haus, der lärmende Nachbar - all das sind Probleme, für die der Vermieter nicht verantwortlich ist. Es ist ein unverschuldeter Mangel. Dennoch mindern sie den Wohnwert und berechtigen daher den Mieter, die Miete zu kürzen, solange der Mangel besteht.
Beispiel: Wird die Wohnqualität durch Baulärm beeinträchtigt, kann der Mieter die Miete mindern, obwohl der Vermieter für den Baulärm gar nichts kann und eventuell nicht einmal von dritter Seite eine Entschädigung bekommt.
Folgende Dokumente sind für Sie interessant:
Individuelle Dokumente
Mustervorlagen
Aufforderung Mängelbeseitigung
Verlangen nach Kostenvorschuss für Mängelbeseitigung
Vertragsassistent
Mietvertrag (Garage/Stellplatz)
Untermietvertrag (Gewerberaum)
Mietaufhebungsvertrag (Wohnung)
Muster
Aufforderung zu Schönheitsreparaturen, laufend
Kautionsabrechnung durch den Vermieter
Vorzeitige Entlassung aus befristetem Mietvertrag, Antrag des Mieters
Tod des Mieters, Kündigung durch Ehegatten oder Lebensgefährten
Glossar
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